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Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur:Darauf haben sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände geeinigt

Zur landesseitigen Umsetzung des Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie des Sofortprogramms „Handlungsstarke Kommunen“ haben die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbänden im Sommer verschiedene Gespräche geführt und sich auf Eckpunkte zur Umsetzung des „Rheinland-Pfalz-Plans für Bildung, Klima und Infrastruktur“ verständigt. Die Detailfragen der nun getroffenen Vereinbarungen werden in den kommenden Wochen auf Arbeitsebene konkretisiert und stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Verwaltungsvereinbarung (VV-LuKIFG) des Bundes.

 

Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur

und Klimaschutz


Mit welchen Geldern können die rheinland-pfälzischen Kommunen in den kommenden Jahren rechnen?

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stellt Mittel in Höhe von 500 Milliarden Euro bereit. Ländern und Kommunen werden davon 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Rheinland-Pfalz erhält einen Anteil von rund 4,8 Milliarden Euro (hälftig nach dem Königsteiner Schlüssel 2019 und 2024). Mit diesen Mitteln sollen Vorhaben des Landes und der Kommunen verwirklicht werden, um Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur in Rheinland-Pfalz voranzubringen. Die Aufteilung der Mittel wird durch die Länder festgelegt.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Kommunale Spitzenverbände haben sich auf eine Verteilungsquote zwischen Kommunen und Land im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent geeinigt. Die rheinland-pfälzischen Kommunen können demnach mit rund 2,9 Milliarden Euro rechnen, die direkt der kommunalen Ebene zugutekommen. Zur Verstärkung der kommunalen Investitionsvorhaben stockt das Land stockt diesen kommunalen Anteil über die Gesamtlaufzeit des Sondervermögens mit insgesamt 600 Millionen Euro auf. Dies entspricht einer Erhöhung des kommunalen Anteils um 20 Prozent und bedeutet pro Jahr 50 Millionen zusätzlich für die Kommunen, die aus Landesmitteln mitfinanziert werden. Hinzu kommen weitere 600 Millionen Euro Landesmittel aus dem Sonderprogramm „Handlungsstarke Kommunen“.


Nach welchen Kriterien soll die Verteilung der Mittel an die Kommunen erfolgen?

Wesentliches Verteilungskriterium mit einem Anteil von 90 Prozent wird die Einwohnerzahl. Ergänzend dazu fließt mit einem Anteil von 10 Prozent der Faktor Finanzschwäche in den Verteilungsschlüssel ein.


Wie sollen die Mittel aus dem Sondervermögen konkret eingesetzt werden?

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist es, mit den Investitionen den Alltag der Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu verbessern und Investitionstätigkeiten auszulösen, die Leuchtturmcharakter in den jeweiligen Regionen haben. Als wesentliche Investitionsfelder haben Landesregierung und Kommunale Spitzen die Bereiche Bildung, Verkehr und Mobilität sowie Infrastruktur und Klimaschutz identifiziert. Auf eine detaillierte Positivliste soll – anders als beim Regionalen Zukunftsprogramm – verzichtet werden.


Wie werden die Gelder auf die Kommunen verteilt?

Die Verteilung der Mittel auf die kommunalen Ebenen erfolgt in Form von Budgets an die kreisfreien Städte und Landkreise. Die besonderen Bedarfe von großen kreisangehörigen Städte sollen dabei ebenfalls Berücksichtigung finden.


Wie werden Verbands- und Ortsgemeinden und kreisangehörigen Städte eingebunden?

Mittels einer gesetzlichen Regelung soll sichergestellt werden, dass Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und kreisangehörige Städten bei der Entwicklung der regionalen Umsetzungskonzepte der Landkreise eingebunden werden. Eine gesetzliche Vorschrift, wie die Beteiligung im kreisangehörigen Raum konkret auszugestalten ist, ist nicht vorgesehen. Dies obliegt der kommunalen Selbstverwaltung.


Wie wirkt sich das Sondervermögen auf bestehende Landesförderprogramme aus?

Die Bereiche Sondervermögen und bestehende Landesförderprogramme werden grundsätzlich getrennt betrachtet. Die Landesförderprogramme bleiben absehbar in Art und Umfang unberührt, die Umsetzung des Sondervermögens erfolgt davon getrennt.

 

 

Welcher Investitionsbegriff wird zugrunde gelegt?

Land und Kommunale Spitzenverbände streben einen „weiten“ Investitionsbegriff an, der auch Begleit- oder Folgemaßnahmen oder auch Planungsleistungen als förderfähig umfasst. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch noch der ausstehenden Verwaltungsvereinbarung des Bundes vorbehalten.


Welche unterstützenden Maßnahmen ergreift das Land?

Im Zuge der Umsetzung des Sondervermögens sollen weiterhin unterstützende Maßnahmen wie Bürokratieabbau und Digitalisierung umgesetzt werden, um eine schnelle Umsetzung des Sondervermögens abzusichern.


Wie sieht der Zeitplan für die parlamentarische Befassung aus?

Der weitere Zeitplan hängt von der noch ausstehenden Verwaltungsvereinbarung (VV-LuKIFG) des Bundes ab, deren Entwurf für September 2025 erwartet wird. Erst dann kann der Gesetzenwurf im Ministerrat beraten werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes könnte dann im Dezember-Plenum stattfinden, die abschließende Beratung könnte dann im Januar-Plenum erfolgen. Der geplante Nachtragshaushalt für das Sonderprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ sowie zur Bereitstellung der Landesmittel im Rahmen des Sondervermögens soll voraussichtlich im September-Plenum erstmalig beraten werden.

 

600-Millionen-Euro-Sonderprogramm

„Handlungsstarke Kommunen“


Wie werden die Landesmittel auf die Kommunen verteilt?

Neben einem Sockelbetrag orientiert sich der Verteilungsschlüssel an der Höhe der Sozialausgaben und der Finanzkraft der Kommunen. Grundlage für die Berechnung sind die durchschnittlichen Belastungen der Kommunen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe in den Jahren 2021-2023. Auch die Finanzkraft der Kommunen fließt als Faktor in den Verteilungsmaßstab ein.

 
 
 

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